Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zum sofortigen Anerkenntnis und zur gerichtlichen Kostenentscheidung im Unfallhaftpflichtprozess - Ein Anlass zur Klage besteht regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Schadensregulierung - Anlass zur Klage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; VVG § 119 Abs. 3
Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 O 312/11
- LG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 O 321/11
- OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 808
- MDR 2012, 460
- NZV 2012, 189
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11
Kann der Geschädigte wegen Beschädigung einer Sache Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) verlangen, so tritt die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein (vgl. BGHZ 178, 338 ff). - BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11
Unabhängig von der Verfahrenswahl (schriftliches Vorverfahren oder früher erster Termin) müssen zunächst einmal erst alle Gründe entfallen sein, die es einem Beklagten vorprozessual erlaubten, die Erfüllung zu verweigern; solange sie fortbestehen, bleibt ein sofortiges Anerkenntnis, wenn diese Gründe dann entfallen, immer noch möglich (…vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 93 ZPO Rn. 4 m.w.N.; BGH NJW-RR 2005, 1005). - OLG Köln, 09.04.1973 - 10 W 11/73
Haftpflichtversicherung; Zahlungsverlangen; Prüfungsfrist; Kostenrisiko
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.2011 - 1 W 61/11
Ein Anlass zur Klage besteht somit regelmäßig dann nicht, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es entgegen § 119 Abs. 3 VVG unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu bereits OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; OLG Köln VersR 1974, 268;… Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 28. Aufl., § 119 Rn. 12 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer …
Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190;… Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 14). - OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur …
Unabhängig davon fehlt ein Anlass zur Klageerhebung auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig macht oder wegen nicht ordnungsgemäßer Vorlage von Belegen verweigert, sofern er mitteilt, welche Angaben und Unterlagen er konkret noch benötigt (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO).Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers honoriert werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190).
- OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17
Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach …
Unabhängig davon fehlt ein Anlass zur Klageerhebung auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig macht oder wegen nicht ordnungsgemäßer Vorlage von Belegen verweigert, sofern er mitteilt, welche Angaben und Unterlagen er konkret noch benötigt (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO).Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190;… Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 14).
- LG Bremen, 22.12.2021 - 4 S 187/21
Geschädigter muss keine Nachunternehmer-Rechnungen offen legen!
- OLG Schleswig, 30.05.2016 - 7 W 15/16
Keine "Veranlassung zur Klage", wenn der Kläger es unterlässt, berechtigt von der …
Auch wenn § 93 ZPO als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, dient die Regelung doch dazu, vorschnelle Klagen und unnötige Prozesse zu vermeiden und zu sanktionieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2011, NJW-RR 2012, 808 m. w. N.). - OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem …
Wenn es jemand entgegen § 119 III 2 VVG unterlässt, dem Versicherer vor Klageerhebung trotz dessen Aufforderung Belege zu senden, so hat der Versicherer keinen Anlass zur Klage (§ 93 ZPO) gegeben (…vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. A., § 119 Rn. 18; OLG Karlsruhe VersR 1965, 722; r+s 2012, 256; OLG Schleswig NJW-RR 2016, 1536; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Celle VersR 1961, 1144). - OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19
Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen …
Unabhängig davon fehlt ein Anlass zur Klageerhebung auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig macht oder wegen nicht ordnungsgemäßer Vorlage von Belegen verweigert, sofern er mitteilt, welche Angaben und Unterlagen er konkret noch benötigt (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO).Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe NZV 2012, 189, 190; Senat…, Beschluss vom 17.05.2019 - 4 W 4/19, juris Rdn. 21;… NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 14).
- OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19
Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer: …
Freilich darf auf diesem Wege nicht ein dilatorisches Verhalten eines Haftpflichtversicherers gebilligt werden, das auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2011 - 1 W 61/11 -, NZV 2012, 189, 190; Senat…, Beschluss vom 05.12.2016 - 4 W 19/16 -, juris, Rn. 14; Senat…, Beschluss vom 29.05.2018, Az: 4 W 9/18, juris, Rn. 11). - LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21
Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven …
Unabhängig davon fehlt ein Anlass zur Klageerhebung auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von der Einreichung von Schadensbelegen abhängig macht oder wegen nicht ordnungsgemäßer Vorlage von Belegen verweigert, sofern er mitteilt, welche Angaben und Unterlagen er konkret noch benötigt (OLG Karlsruhe, NZV 2012, 189 f).Allerdings darf auf diesem Wege nicht honoriert werden, wenn das Verhalten des Haftpflichtversicherers auf eine sachlich nicht gerechtfertigte oder gar schikanöse Regulierungsverzögerung angelegt ist (OLG Karlsruhe, NZV 2012, 189, 190).
- LG Stuttgart, 07.11.2019 - 19 O 95/19
Pflicht zur Übersendung von Verkehrsunfallunterlagen gegen Kostenübernahme
Veranlassung zur Erhebung einer Klage hat ein Beklagter dann gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11).§ 119 Abs. 3 VVG sieht hierbei eine Auskunftsobliegenheit des Dritten vor, soweit die Feststellung des Schadensereignisses bzw. die Höhe des Schadens betroffen ist und die Beschaffung der Belege dem Geschädigten billigerweise zugemutet werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11).
Erfüllt ein geschädigter Dritter diese Auskunftsobliegenheit nicht und erhebt danach Klage, so muss er im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Rechtsstreits nach § 93 ZPO tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - 1 W 61/11; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 7 W 15/16).
- LG Saarbrücken, 09.10.2015 - 13 S 47/15
Umsatzsteuerliche Auswirkungen einer Ersatzfahrzeugbeschaffung auf den …
- LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18
Verkehrsunfall - Berücksichtigung Restwertangebot der Haftpflichtversicherung des …
- LG Landau/Pfalz, 14.04.2016 - 2 O 74/15
Darlegungs- und Beweislast des Schädigers für die Verletzung der …
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14
Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer, …
- LG Stuttgart, 14.06.2023 - 2 T 56/23
- LG Lübeck, 02.03.2021 - 7 T 48/21
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Klageveranlassung bei …
- LG Berlin, 06.01.2016 - 44 O 133/15
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: …
- OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20
Fiktive Schadensabrechnung - Hinweis auf fehlende Unterlagen
- LG Köln, 31.10.2013 - 8 O 33/13
Keine Berücksichtigung von Reparaturkosten kurz vor Unfallereignis bei …
- AG Sigmaringen, 28.06.2019 - 2 C 501/18
Kfz-Werkstatt - Rechtsstreit mit Kfz-Haftpflichtversicherung des …
- OLG Naumburg, 30.08.2023 - 2 U 64/23
- LG Mönchengladbach, 02.11.2015 - 11 O 305/14
Verkehrsunfall: Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten